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Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Staatsform Freistaat; zur gleichnamigen südafrikanische Provinz siehe Freistaat (Provinz).

Der Begriff Freistaat ist das im 19. Jahrhundert entstandene deutsche Synonym für den Begriff „Republik“ als eines von einem Monarchen freien Staates. In der Weimarer Republik war der Freistaat die amtliche Bezeichnung der meisten deutschen Flächenländer. Nach 1945 war es die amtliche Bezeichnung für Baden (bis 1952), Bayern sowie Sachsen (seit 1990) und Thüringen (seit 1993). In anderen Ländern kann der Begriff statt der Staatsform auch nur einen unabhängigen Staat bezeichnen.

Inhaltsverzeichnis

Bearbeiten Vorgeschichte

Bereits im Mittelalter gab es die Bezeichnung frei für Stände, Reichsstädte oder Hansestädte. Dies stand für die Gewährung bestimmter Rechte, der Steuerfreiheit oder der eigenen Gerichtshoheit.

Im 19. Jahrhundert ist der Begriff Freistaat ein von Sprachpuristen eingeführtes deutsches Synonym für Republik (lat. res publica, frz. république). Sie bezeichnet einen Staat, in dem die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und insbesondere – im Gegensatz zur Monarchie – das Staatsoberhaupt direkt oder indirekt vom Volk gewählt wird. Er ist heute üblicherweise als parlamentarische Demokratie organisiert; die Bezeichnung ist aber z. B. auch von der Münchner Räterepublik gebraucht worden.

Bearbeiten Die deutschen Freistaaten

Nach dem Ersten Weltkrieg und Ausrufung der Republik in Deutschland bildete sich der Begriff Freistaat für die neuen deutschen Republiken. Preußen, Bayern, Sachsen, Braunschweig, Anhalt, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe sowie die thüringischen Kleinstaaten mit Ausnahme von Reuß nannten sich so, während andere deutsche Gliedstaaten sich als Republik oder Volksstaat, wie etwa der freie Volksstaat Württemberg, bezeichneten. 1919 wurde die Gründung einer „Nordwestdeutschen Republik“ erwogen, die aus zehn sozialistischen Freistaaten bestehen sollte. 1920 schloss sich der Freistaat Coburg an Bayern an, während die übrigen thüringischen Staaten im neu gegründeten Land Thüringen aufgingen, welches die Bezeichnung „Freistaat“ nicht benutzte. 1929 schloss sich Waldeck an Preußen an, die Nationalsozialisten vereinigten 1934 die beiden mecklenburgischen Staaten zwangsweise zum Land Mecklenburg. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Preußen aufgelöst. Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe wurden 1946 Teile des neugegründeten Landes Niedersachsen, Lippe kam 1947 zu Nordrhein-Westfalen, Anhalt 1945/47 zu Sachsen-Anhalt. Nachdem im Jahre 1952 Sachsen zusammen mit den anderen Ländern der Deutschen Demokratischen Republik aufgelöst und in die Bezirke Dresden, Chemnitz (später Karl-Marx-Stadt) und Leipzig aufgeteilt worden war, blieb von allen Ländern, die sich als Freistaaten bezeichnet hatten, allein Bayern übrig. Erst am Tage der Deutschen Einheit entstand der Freistaat Sachsen erneut, und nach der Wiedervereinigung beschloss die Landesregierung von Thüringen auf Antrag der CDU-Fraktion die Bezeichnung für ihr Land ebenfalls wieder einzuführen.

Bearbeiten Die heutige Bedeutung des Begriffs

Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur hat der Begriff Freistaat keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr, da alle Länder der Bundesrepublik die gleiche verfassungsrechtliche Stellung besitzen. Daher ergeben sich für die Bundesländer, welche den Begriff (vornehmlich aus historischen Gründen) verwenden, auch keinerlei föderale Sonderstellungen, obwohl in der Öffentlichkeit aufgrund der Existenz der Regionalpartei CSU anstelle eines Landesverbandes der CDU der Freistaat-Begriff fälschlicherweise mit einer besonderen Eigenständigkeit oder Sonderrolle Bayerns verknüpft wurde. Umgangssprachlich wird daher Freistaat oft als Synonym für Bayern verwendet.

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